KfW 297 Effizienzhaus 55: Bis wann gibt es die Förderung?
FörderHero · aktualisiert am · Fachlich geprüft von Daniel Zedi am
Für ein Effizienzhaus 55 vergibt die KfW im Programm 297 nur Kredite für Anträge, die spätestens am 31.12.2026 bei ihr eingegangen sind – und nur, solange die Bundesmittel reichen. Voraussetzung ist eine gültige Baugenehmigung bei Antragstellung.
Wer ein Effizienzhaus 55 mit KfW 297 finanzieren will, muss zwei Dinge im Blick behalten: eine Frist und eine Bedingung. Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen, und die Förderstufe ist befristet. Dazu kommt ein Vorbehalt, den viele überlesen: Die KfW vergibt die Kredite nur, solange die Bundesmittel reichen.
Effizienzhaus 55 ist innerhalb von KfW 297, dem Klimafreundlichen Neubau, eine eigene Förderstufe neben Effizienzhaus 40. Was KfW 297 grundsätzlich ist und wie das Programm aufgebaut ist, steht in KfW 297 erklärt. Hier geht es nur um Effizienzhaus 55: um die Frist, die Voraussetzungen, den Kredit und die Frage, ob sich dieser Standard für dein Haus noch lohnt.
Bis wann gibt es KfW 297 für ein Effizienzhaus 55?
Ein Antrag für ein Effizienzhaus 55 muss spätestens am 31. Dezember 2026 bei der KfW eingegangen sein – sind die Bundesmittel vorher aufgebraucht, endet die Förderung früher.
Ursprünglich war diese Förderstufe nur bis zum 30. Juni 2026 befristet. Im Juni hat der Bund sie bis zum Jahresende verlängert. Die KfW formuliert das so, dass die Förderung läuft, bis die Bundesmittel aufgebraucht sind, längstens jedoch bis zum Jahresende. Im Oktober hat das Bundesbauministerium zusätzliche Mittel bereitgestellt und dabei ausdrücklich festgehalten, dass der Antrag bis zum 31. Dezember 2026 bei der KfW eingegangen sein muss.
Entscheidend ist also der Eingang bei der KfW, nicht der Tag, an dem du mit deiner Bank sprichst. Den Antrag stellst du nicht selbst bei der KfW, sondern über deine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner, der ihn weiterleitet. Plane deshalb einen Puffer ein: Wer erst kurz vor Weihnachten zum ersten Mal mit der Bank spricht, riskiert, dass der Antrag die KfW erst im neuen Jahr erreicht.
Welche Voraussetzungen gelten für die EH-55-Förderung?
Gefördert wird ein Neubau, der die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllt, ausschließlich mit erneuerbaren Energien heizt und für den bei Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt.
Im Einzelnen nennt die KfW diese Bedingungen:
- Effizienzhaus 55: Das Gebäude muss die Anforderungen an diesen Standard erfüllen. Das berechnet und bestätigt ein Energieeffizienz-Experte, den du für die Planung ohnehin brauchst.
- Baugenehmigung bei Antragstellung: Sie muss vorliegen, wenn der Antrag gestellt wird. Ein gestellter Bauantrag reicht nicht.
- Heizung nur erneuerbar: Zulässig sind ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien, etwa eine Wärmepumpe. Gas und Öl sind für die Wärmeerzeugung ausgeschlossen.
- Antrag vor Vorhabenbeginn: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Bauarbeiten vor Ort beginnen. Gemeint ist der erste Spatenstich der ausführenden Firmen, nicht der Tag, an dem du den Architekten beauftragst. Planungs- und Beratungsleistungen darfst du laut KfW schon vor dem Antrag in Anspruch nehmen – also auch den Energieeffizienz-Experten, der die Bestätigung zum Antrag ausstellt.
Eine Lüftungsanlage schreibt die KfW für diese Förderung nicht vor. Wer eine einbaut, tut das aus anderen Gründen, etwa für die Luftqualität in einem sehr dichten Haus.
Für den Antrag brauchst du die sogenannte Bestätigung zum Antrag. Sie stellt dir dein Energieeffizienz-Experte aus, und du bringst sie zum Finanzierungsgespräch mit. Ohne sie kann die Bank den Förderkredit nicht beantragen. Wie der Ablauf insgesamt aussieht, steht in KfW-Förderung beantragen.
Wie viel Kredit gibt es für ein Effizienzhaus 55?
Für ein Effizienzhaus 55 gibt es bis zu 100.000 € je Wohnung – genauso viel wie für ein Effizienzhaus 40 ohne QNG-Siegel.
| EH 55 | EH 40 | EH 40 + QNG | |
|---|---|---|---|
| Kredit je Wohnung | 100.000 € | 100.000 € | 150.000 € |
| Sollzins | 2,19 % | 2,94 % | 2,94 % |
| Antragsende | 31.12.2026 (Eingang KfW) | kein Enddatum | kein Enddatum |
Die Zinssätze kommen aus derselben Quelle wie unser Rechner und werden nachgezogen, wenn die KfW sie ändert. Sie gelten für die längste Laufzeit. Die KfW bietet bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung an. Bei einer Laufzeit von 26 bis 35 Jahren sind am Anfang 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre möglich, in denen du nur Zinsen zahlst.
Der Höchstbetrag gilt je Wohnung. Wer ein Haus mit Einliegerwohnung baut, kann den Rahmen also für jede Wohneinheit nutzen. Mehr als der Bedarf wird natürlich nicht finanziert: Der Förderkredit deckt einen Teil der Baukosten, den Rest finanzierst du über Eigenkapital und ein normales Bankdarlehen, gegebenenfalls ergänzt um die Förderung deines Bundeslands.
Lohnt sich Effizienzhaus 55 noch, oder besser gleich EH 40?
Beim Kreditrahmen macht der bessere Standard keinen Unterschied – der Unterschied liegt beim Zins, beim QNG-Siegel und bei der Frage, ob KfW 300 für dich infrage kommt.
Erstens der Zins: Für Effizienzhaus 55 liegt der Sollzins derzeit bei 2,19 %, für Effizienzhaus 40 bei 2,94 %. Beide Werte ändern sich mit den Konditionen der KfW, und der Abstand ist nicht festgeschrieben. Rechne deshalb mit den aktuellen Werten, nicht mit denen von vor ein paar Monaten.
Zweitens das QNG-Siegel: Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude steigt der Rahmen bei Effizienzhaus 40 auf 150.000 € je Wohnung. Für Effizienzhaus 55 nennt die KfW keinen höheren Betrag mit QNG. Was das Siegel verlangt und kostet, steht in QNG-Siegel erklärt.
Drittens KfW 300: Familien mit mindestens einem Kind unter 18, die unter der Einkommensgrenze liegen, können statt KfW 297 das Programm Wohneigentum für Familien nutzen. Die Grenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 90.000 € mit einem Kind und bei 100.000 € mit zwei Kindern. Für KfW 300 verlangt die KfW aber mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40. Mit einem Effizienzhaus 55 bleibt dir nur KfW 297. Den Vergleich beider Programme findest du in KfW 297 oder KfW 300.
Was der Sprung von Effizienzhaus 55 auf Effizienzhaus 40 baulich kostet, hängt vom Entwurf, der Dämmung und der Haustechnik ab. Eine seriöse Pauschale dafür gibt es nicht. Lass dir von deinem Energieeffizienz-Experten beide Varianten für dein Haus beziffern und rechne die Mehrkosten gegen den Zinsunterschied und die übrigen Vorteile. Wenn die Baugenehmigung schon vorliegt und der Entwurf auf Effizienzhaus 55 ausgelegt ist, ist ein Umplanen oft teurer als der Zinsunterschied über die Zinsbindung.
Was passiert, wenn die Fördermittel vorher aufgebraucht sind?
Dann endet die EH-55-Förderung, auch wenn der 31. Dezember 2026 noch nicht erreicht ist – einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Für die Jahre 2025 und 2026 hatte der Bund zunächst 800 Millionen Euro bereitgestellt. Die Nachfrage war hoch: Bis Ende September 2026 hat die KfW nach eigenen Angaben den Neubau von 50.000 Wohneinheiten mit dieser Förderstufe unterstützt. Weil das Budget voraussichtlich vor Jahresende aufgebraucht gewesen wäre, hat das Bundesbauministerium im Oktober zusätzliche Mittel angekündigt. Wie hoch die Aufstockung ist, steht nicht in der Mitteilung, und wie lange sie reicht, kann niemand verlässlich vorhersagen.
Für dich heißt das: Wenn dein Vorhaben auf Effizienzhaus 55 ausgelegt ist und die Baugenehmigung vorliegt, warte nicht bis zum letzten Termin. Sprich früh mit deiner Bank und dem Energieeffizienz-Experten, damit die Bestätigung zum Antrag rechtzeitig vorliegt. Hat die KfW die Mittel ausgeschöpft, bevor dein Antrag eingeht, bleibt nur der Weg über Effizienzhaus 40, ein normales Bankdarlehen oder die Förderprogramme deines Bundeslands.
Was gilt für Effizienzhaus 55 ab 2027?
Für Anträge, die ab dem 1. Januar 2027 bei der KfW eingehen, ist eine Förderung für Effizienzhaus 55 bisher nicht vorgesehen – eine weitere Verlängerung hat der Bund nicht angekündigt (Stand 22.10.2026).
Ausgeschlossen ist sie nicht: Die Förderstufe wurde schon einmal verlängert, vom 30. Juni auf den 31. Dezember 2026. Darauf verlassen solltest du dich aber nicht. Wer heute plant und erst im Frühjahr 2027 bauen kann, sollte mit Effizienzhaus 40 rechnen und eine mögliche Verlängerung als Zugabe betrachten.
Für neue Vorhaben bleibt Effizienzhaus 40 der sichere Weg: gleicher Kreditrahmen, mit QNG-Siegel sogar mehr, und für Familien unter der Einkommensgrenze der Zugang zu KfW 300. Dazu kommt in vielen Bundesländern eine eigene Förderung, die sich mit der KfW kombinieren lässt. Welche das in deinem Land ist, rechnet dir unser Rechner zusammen mit der KfW-Förderung aus.
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