KfW 300 Einkommensgrenze: Welches Einkommen zählt wirklich?
FörderHero · aktualisiert am · Fachlich geprüft von Daniel Zedi am
Bei KfW 300 darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 90.000 Euro bei einem Kind betragen, für jedes weitere Kind 10.000 Euro mehr. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, nachgewiesen mit den Einkommensteuerbescheiden.
Die KfW 300 Einkommensgrenze entscheidet, ob deine Familie das Programm Wohneigentum für Familien überhaupt nutzen kann. Die Zahl selbst ist schnell genannt. Schwieriger ist die Frage, welches Einkommen gemeint ist: nicht dein Bruttogehalt, nicht dein Netto, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid – und zwar aus zwei Jahren, die schon eine Weile zurückliegen.
Was KfW 300 insgesamt bietet, steht in KfW 300 – Wohneigentum für Familien erklärt. Hier geht es nur um die Einkommensgrenze: wie hoch sie ist, wie du dein maßgebliches Einkommen findest und was du tun kannst, wenn es knapp wird.
Wie hoch ist die KfW 300 Einkommensgrenze?
Mit einem Kind darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € im Jahr betragen, mit zwei Kindern 100.000 €. Jedes weitere Kind unter 18 hebt die Grenze um denselben Schritt an, und auch der Kreditrahmen hängt an der Kinderzahl.
| Kinder | Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) | Höchstbetrag | Höchstbetrag mit QNG |
|---|---|---|---|
| 1 | 90.000 € | 170.000 € | 220.000 € |
| 2 | 100.000 € | 170.000 € | 220.000 € |
| 3 | 110.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| 4 | 120.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| 5 | 130.000 € | 220.000 € | 270.000 € |
| je weiteres Kind | + 10.000 € | wie bei 5 Kindern | wie bei 5 Kindern |
Die Grenze steigt mit jedem Kind gleichmäßig, der Höchstbetrag dagegen in Stufen. Zwei Kinder bringen mehr Spielraum beim Einkommen, aber keinen höheren Kredit als ein Kind. Ein höherer Betrag kommt erst ab dem dritten Kind.
Welche Kinder zählen, legt das Merkblatt der KfW genau fest: nur Kinder, die bei Antragstellung schon geboren sind und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie müssen zu diesem Zeitpunkt in deinem Haushalt leben, und gemeint sind leibliche und angenommene Kinder. Maßgeblich ist der Tag des Antrags. Ein Kind, das zwei Monate später zur Welt kommt, hebt die Grenze für diesen Antrag nicht an. Ein Kind, das kurz nach dem Antrag 18 wird, zählt dagegen noch mit.
Zählt bei KfW 300 das Brutto oder das zu versteuernde Einkommen?
Es zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. Das ist die Zahl, auf die das Finanzamt am Ende die Einkommensteuer berechnet, und sie liegt meist deutlich unter dem Bruttogehalt, weil vorher Werbungskosten, Sonderausgaben und weitere Beträge abgezogen werden.
Wie das zu versteuernde Einkommen entsteht, regelt § 2 des Einkommensteuergesetzes Schritt für Schritt:
- Einkünfte: Bei Angestellten ist das der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, also das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskosten. Bei Selbstständigen ist es der Gewinn.
- Gesamtbetrag der Einkünfte: Die Summe aller Einkünfte, vermindert unter anderem um den Altersentlastungsbetrag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Einkommen: Der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen.
- Zu versteuerndes Einkommen: Das Einkommen, vermindert um die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 – das sind die Freibeträge für Kinder – und um sonstige abzuziehende Beträge.
Diese Kette musst du nicht selbst nachrechnen. Das Finanzamt hat sie in deinem Steuerbescheid schon durchlaufen, und die KfW nimmt das Ergebnis so, wie es dort steht. Eine Besonderheit nennt das Merkblatt ausdrücklich: § 2 Absatz 5a des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden. Diese Vorschrift würde für Zwecke außerhalb des Steuerrechts bestimmte Beträge hinzurechnen, etwa Kapitalerträge, die mit der Abgeltungsteuer schon versteuert sind. Für die Einkommensgrenze bleiben sie also außen vor.
Welche Jahre zählen für die Einkommensgrenze?
Die KfW nimmt den Durchschnitt aus dem zu versteuernden Einkommen des zweiten und des dritten Jahres vor dem Antrag. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind das 2024 und 2023, für einen Antrag 2027 die Jahre 2025 und 2024. Dein aktuelles Einkommen spielt dafür keine Rolle.
Das hat zwei Folgen, die oft überraschen. Erstens zählt eine Gehaltserhöhung aus dem letzten Jahr noch nicht mit – sie taucht erst in zwei Jahren in der Rechnung auf. Zweitens gilt das auch umgekehrt: Wer gerade in Elternzeit ist oder in Teilzeit arbeitet, wird mit dem höheren Einkommen von vor zwei und drei Jahren gemessen.
Nachweisen musst du das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden beider Jahre. Die KfW ist hier strikt: Sie akzeptiert nur den Bescheid des Finanzamts. Bescheinigungen von Steuerberatern oder vom Finanzamt, die einen noch fehlenden Bescheid vorwegnehmen, erkennt sie nicht an. Ausländische Steuerbescheinigungen gelten, wenn eine beglaubigte Übersetzung vorliegt.
Daraus folgt eine praktische Regel: Kümmere dich rechtzeitig um die Steuererklärungen der beiden maßgeblichen Jahre. Wer für eines davon noch keinen Bescheid hat, kann ihn beim Antrag nicht vorlegen. Was gilt, wenn jemand für ein Jahr gar nicht zur Einkommensteuer veranlagt wurde, sagen KfW-Seite und Merkblatt nicht. Kläre diesen Fall vor dem Antrag mit deiner Bank.
Wo steht das zu versteuernde Einkommen im Steuerbescheid?
Im Einkommensteuerbescheid steht in der Berechnung der Steuer eine eigene Zeile „zu versteuerndes Einkommen“. Genau dieser Wert zählt für die KfW, für jedes der beiden maßgeblichen Jahre. Bei einer Zusammenveranlagung steht dort ein gemeinsamer Wert für beide Partner.
Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, rechnet das Finanzamt die Einkünfte beider zusammen und behandelt sie gemeinsam als einen Steuerpflichtigen, so steht es in § 26b des Einkommensteuergesetzes. Ihr habt dann je Jahr einen Bescheid mit einer Zahl. Unverheiratete Paare haben je Person einen eigenen Bescheid, und für das Haushaltseinkommen kommen beide Werte zusammen.
Rechenbeispiel mit ausgedachten Zahlen: Ein Paar beantragt 2026 und wird zusammen veranlagt. Im Bescheid für 2024 stehen 98.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, im Bescheid für 2023 sind es 86.000 Euro. Der Durchschnitt liegt bei 92.000 Euro.
- Mit einem Kind liegt die Grenze bei 90.000 €. Das Paar liegt darüber, KfW 300 kommt nicht infrage.
- Mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 100.000 €. Dasselbe Einkommen reicht jetzt, KfW 300 ist möglich.
Das Bruttogehalt des Paares lag in beiden Jahren übrigens deutlich über 92.000 Euro. Wer nur auf das Brutto schaut, hält sich also schnell für ausgeschlossen, obwohl er es gar nicht ist.
Unser Rechner fragt das Einkommen deshalb gleich als „Zu versteuerndes Einkommen“ ab und erklärt dort, welche Jahre gemeint sind.
Wessen Einkommen zählt zum Haushalt?
Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen der Ehe- oder Lebenspartner, der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder der Alleinerziehenden, die künftig im geförderten Haus wohnen. Einkommen von Kindern werden nicht berücksichtigt.
Für Paare ohne Trauschein heißt das: Zieht ihr gemeinsam in das neue Haus, zählen beide Einkommen, auch wenn ihr steuerlich getrennt veranlagt werdet. Für beide müssen dann die Bescheide der zwei maßgeblichen Jahre vorliegen. Umgekehrt zählt ein Ex-Partner, der nicht mit einzieht, nicht zum künftigen Haushalt.
Für Alleinerziehende zählt nur das eigene Einkommen. Auf dem Weg zum zu versteuernden Einkommen wird bei ihnen außerdem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgezogen, sofern er zusteht – so sieht es § 2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes vor.
Wer zum künftigen Haushalt gehört, ist nicht nur für die Einkommensgrenze wichtig. Auch die Regel, dass niemand im Haushalt schon Wohneigentum haben darf, gilt für alle diese Personen und ihre Kinder. Mehr dazu steht in KfW 297 oder KfW 300.
Was kannst du tun, wenn das Einkommen knapp über der Grenze liegt?
Dann bleibt der Klimafreundliche Neubau, KfW 297, der keine Einkommensgrenze kennt und auch kein Kind voraussetzt. Daneben lohnt sich ein Blick auf die Förderung deines Bundeslands, die eigene Bedingungen hat.
KfW 297 fördert ebenfalls den Neubau eines Effizienzhauses 40, allerdings mit einem niedrigeren Höchstbetrag als KfW 300. Wie die beiden Programme sich unterscheiden und wann welches besser passt, steht in KfW 297 oder KfW 300.
Zwei weitere Punkte können die Lage ändern, ohne dass du an deinem Einkommen etwas drehst:
- Der Zeitpunkt des Antrags: Mit jedem Jahr verschieben sich die maßgeblichen Jahre. Lagen die Einkommen von vor zwei und drei Jahren über der Grenze, kann ein Antrag im Folgejahr mit anderen Jahren schon passen – etwa wenn ein Partner zwischenzeitlich weniger verdient hat. Der Antrag muss aber vor dem Beginn des Vorhabens bei der KfW eingegangen sein. Bei KfW 300 gilt schon der Abschluss des Bauvertrags als Beginn, beim Kauf eines Neubaus der Kaufvertrag – es sei denn, der Vertrag steht unter der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird.
- Die Kinderzahl am Tag des Antrags: Jedes Kind unter 18, das bei Antragstellung schon geboren ist und in deinem Haushalt lebt, hebt die Grenze an.
Ob du knapp darunter oder darüber liegst, siehst du am schnellsten mit deinen eigenen Zahlen. Unser Rechner prüft KfW 300 und KfW 297 nebeneinander und zeigt dazu die Programme deines Bundeslands.
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Der Rechner startet mit: Neubau · EH 40 · 1 Kind. Kaufpreis, Eigenkapital und Einkommen trägst du selbst ein.
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